Was tun ab dem 01.05.05?
Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten, bedarf aber einer ausgiebigen Erklärung.
Darum die ausdrückliche Bitte, unsere nachfolgenden Ausführungen besonders aufmerksam zu lesen und insbesondere
auch zu berücksichtigen.
Die Finanzämter werden die neuen Steuerbescheide nicht zwingend zum 02.05.05 zustellen. Vielmehr werden die
geänderten Steuerbescheide zum Tag der Steuerfälligkeit des Fahrzeuges, z.B. dem 01.09.05, zugestellt. Der neue
Steuerbescheid enthält dann aber auch die "satte" Nachberechnung rückwirkend zum 01.05.05.
Es sollte also niemand glauben, dass er von seinem Finanzamt vergessen wurde, nur weil er in den nächsten Monaten
nichts von seinem Finanzamt hört. Die Finanzämter vergessen niemanden und die Steuererhöhung kommt sicher!
WICHTIG:
Um sich bei der veränderten Rechtslage den Anspruch auf die Gewichtsbesteuerung zu erhalten besteht
Handlungszwang!
1. Jeder Besitzer eines Geländewagens (mit oder ohne AF) muss gegen die neuen Steuerbescheide nach Hubraum Einspruch einlegen.
2. Mit dem Einspruch muss die Aussetzung, also das Ruhen des eigenen Verfahrens beantragt werden, bis die bereits
anhängigen Verfahren höchstrichterlich entschieden sind.
3. Die KFZ Steuer muss entweder bezahlt werde, dann aber ausdrücklich unter Vorbehalt oder man stellt den Antrag auf Aussetzung
des Vollzugs. Dann muss aber der Nachweis erbracht werden, dass die besondere finanzielle Belastung momentan nicht tragbar ist.
Jedenfalls sollte man den unstrittigen Teil der KFZ Steuer bezahlen.
Der Einspruch muss
unbedingt in der gesetzlichen Frist (1 Monat) nach Erhalt des neuen
Steuerbescheids eingelegt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, fällt "das Kind in den Brunnen" und verkompliziert
ein weiteres Vorgehen erheblich.
WICHTIG:
Auch sollte derer Einspruch von einem Rechtsanwalt verfasst werden. Er sollte nicht nur rechtlich gut begründet sein,
sondern auch die Informationen/Hinweise auf bereits anhängigen Verfahren beinhalten.
Welcher Rechtsanwalt ist der richtige?
Ohne sich den Zorn der gesamten deutschen Anwaltschaft zuziehen zu wollen, aber realistisch betrachtet, gibt es nur
ganz wenig Kanzleien in Deutschland, die das Fachwissen und die Erfahrung als Vorraussetzung für eine erfolgreiche
rechtliche Vertretung i. S. Kfz-Steuer und speziell der Gewichtsbesteuerung mitbringen.
Auch wir haben in den letzten Wochen mit mehreren Kanzleien Gespräche über die rechtliche Vertretung des Vereins
geführt. Uns ist es jetzt gelungen, dass eine der renommiertesten Kanzleien Deutschlands die rechtliche
Vertretung des Vereins und seiner Mitglieder übernimmt.
PRO ALLRAD wird exklusiv von der
Rechtsanwaltssocietät NEHM & COLL. vertreten.
Der Fachanwalt für Steuerrecht Hilmar Nehm war bereits in den vergangenen Jahren mit mehreren BFH-Urteilen an
der Ausgestaltung der bisherigen Rechtssituation zur Gewichtsbesteuerung über den § 23 Abs. 6a StVZO beteiligt
und somit verdanken wir u. a. NEHM & COLL. die bisherige Gewichtsbesteuerung der Geländewagen.
Wer die Ausführungen von RA Hilmar Nehm zur Steuerthematik vernimmt, für den ist nachvollziehbar, warum
NEHM & COLL. u. a. für den VDIK (Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen) oder auch für Land Rover
Deutschland als Ansprechpartner dient.
PRO ALLRAD bietet nun allen betroffenen
Besitzern von Geländewagen, über die Mitgliedschaft im Verein, eine der bestmöglichen anwaltlichen Vertretungen
- und zwar bundesweit.
Es gibt aber noch mehr Gründe, warum nur eine gemeinsame rechtsanwaltliche Vertretung Sinn macht. Ein erstklassiger
Anwalt lässt sich definitiv nicht nur mit einer Rechtschutzversicherung bezahlen.
Der weitaus wichtigere Grund ist aber, dass das juristisches Vorgehen gegen die Finanzbehörden mit einer
schlecht vorbereiteten Klage - und diese Gefahr besteht durchaus - einen irreparablen Schaden zum Nachteil
Aller verursachen kann.
Nicht umsonst hat sich
PRO ALLRAD über Wochen um den bestmöglichen Rechtsbeistand bemüht,
deshalb nochmals unsere ausdrückliche Bitte, nicht den "Hausanwalt" mit der Sache zu beauftragen.
Letztendlich macht es, mal ganz abgesehen von der "Qualität" der Klage und den entstehenden Kosten, auch überhaupt
keinen Sinn, wenn gleichzeitig 50000 Klagen gegen die Finanzbehörden eingereicht werden.