PRO ALLRAD Deutschland e. V.
green bee
Was tun ab dem 01.05.05?

Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten, bedarf aber einer ausgiebigen Erklärung.

Darum die ausdrückliche Bitte, unsere nachfolgenden Ausführungen besonders aufmerksam zu lesen und insbesondere auch zu berücksichtigen.

Die Finanzämter werden die neuen Steuerbescheide nicht zwingend zum 02.05.05 zustellen. Vielmehr werden die geänderten Steuerbescheide zum Tag der Steuerfälligkeit des Fahrzeuges, z.B. dem 01.09.05, zugestellt. Der neue Steuerbescheid enthält dann aber auch die "satte" Nachberechnung rückwirkend zum 01.05.05.

Es sollte also niemand glauben, dass er von seinem Finanzamt vergessen wurde, nur weil er in den nächsten Monaten nichts von seinem Finanzamt hört. Die Finanzämter vergessen niemanden und die Steuererhöhung kommt sicher!

WICHTIG:
Um sich bei der veränderten Rechtslage den Anspruch auf die Gewichtsbesteuerung zu erhalten besteht Handlungszwang!


Der Einspruch muss unbedingt in der gesetzlichen Frist (1 Monat) nach Erhalt des neuen Steuerbescheids eingelegt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, fällt "das Kind in den Brunnen" und verkompliziert ein weiteres Vorgehen erheblich.

WICHTIG:
Auch sollte derer Einspruch von einem Rechtsanwalt verfasst werden. Er sollte nicht nur rechtlich gut begründet sein, sondern auch die Informationen/Hinweise auf bereits anhängigen Verfahren beinhalten.

Welcher Rechtsanwalt ist der richtige?
Ohne sich den Zorn der gesamten deutschen Anwaltschaft zuziehen zu wollen, aber realistisch betrachtet, gibt es nur ganz wenig Kanzleien in Deutschland, die das Fachwissen und die Erfahrung als Vorraussetzung für eine erfolgreiche rechtliche Vertretung i. S. Kfz-Steuer und speziell der Gewichtsbesteuerung mitbringen.

Auch wir haben in den letzten Wochen mit mehreren Kanzleien Gespräche über die rechtliche Vertretung des Vereins geführt. Uns ist es jetzt gelungen, dass eine der renommiertesten Kanzleien Deutschlands die rechtliche Vertretung des Vereins und seiner Mitglieder übernimmt.

PRO ALLRAD wird exklusiv von der Rechtsanwaltssocietät NEHM & COLL. vertreten.

Der Fachanwalt für Steuerrecht Hilmar Nehm war bereits in den vergangenen Jahren mit mehreren BFH-Urteilen an der Ausgestaltung der bisherigen Rechtssituation zur Gewichtsbesteuerung über den § 23 Abs. 6a StVZO beteiligt und somit verdanken wir u. a. NEHM & COLL. die bisherige Gewichtsbesteuerung der Geländewagen.

Wer die Ausführungen von RA Hilmar Nehm zur Steuerthematik vernimmt, für den ist nachvollziehbar, warum NEHM & COLL. u. a. für den VDIK (Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen) oder auch für Land Rover Deutschland als Ansprechpartner dient.

PRO ALLRAD bietet nun allen betroffenen Besitzern von Geländewagen, über die Mitgliedschaft im Verein, eine der bestmöglichen anwaltlichen Vertretungen - und zwar bundesweit.

Es gibt aber noch mehr Gründe, warum nur eine gemeinsame rechtsanwaltliche Vertretung Sinn macht. Ein erstklassiger Anwalt lässt sich definitiv nicht nur mit einer Rechtschutzversicherung bezahlen.

Der weitaus wichtigere Grund ist aber, dass das juristisches Vorgehen gegen die Finanzbehörden mit einer schlecht vorbereiteten Klage - und diese Gefahr besteht durchaus - einen irreparablen Schaden zum Nachteil Aller verursachen kann.

Nicht umsonst hat sich PRO ALLRAD über Wochen um den bestmöglichen Rechtsbeistand bemüht, deshalb nochmals unsere ausdrückliche Bitte, nicht den "Hausanwalt" mit der Sache zu beauftragen.

Letztendlich macht es, mal ganz abgesehen von der "Qualität" der Klage und den entstehenden Kosten, auch überhaupt keinen Sinn, wenn gleichzeitig 50000 Klagen gegen die Finanzbehörden eingereicht werden.

PRO ALLRAD wird unterstützt von OFF ROAD und DLRC | XHTML 1.0 | CSS 2.1 |